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Fahrlehrer:


Chefsache!!


Burkhard Ehle ist seit 1994 Fahrlehrer der Klasse B und seit 1998 der Klasse A.
Er ist berechtigt Fahrverhaltensbeobachtungen zu begleiten (MPU),
zugelassen vom TÜH-Darmstadt.
Seit anfang 2005 selbständig mit der "Fahrschule Ehle" in Heppenheim.

Ausbildung:


Theorieunterricht in Doppelstunden à 90 Minuten


Klasse

Grundunterricht

Klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung

B12 Doppelstunden
bei Vorbesitz einer Klasse 6
2ja
B963,5 Zeitstunden à 60 min. keine
BEKeine Theoriekeine
AM12 (6) 2ja
A112 (6) 4ja
A212 (6) 4ja
A2 Bei Vorbesitz von A1 (mind. 2 Jahre) keine Theoriekeine
A12 (6) 4ja
ABei Vorbesitz von A2 (mind. 2 Jahre) keine Theoriekeine
L12 (6) 2ja
B196 0 4keine


Praktischer Unterricht


Zur Grundausbildung, deren Dauer von den Lern- und Umsetzungsfähigkeiten des jeweiligen Fahrschülers abhängt, kommen noch die vom
Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonderfahrten hinzu (Überland-, Autobahn-, und Nachtfahrten).Die Anzahl bezieht sich jeweils auf 45 min.

Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt nun 15 Jahre , das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
Im Alter von 17 Jahren können die Klassen Bf17, Bf96 und BE17 erworben werden.
Mit 18 Jahren ist man alt genug für die Klassen A2, B, B96 und BE.
Hat man das 24 Lebensjahr erreicht, wird der Direkteinstieg in die Klasse A möglich.
Der Erwerb einer Mofaprüfbescheinigung ist ab einem Alter von 15 Jahren möglich. Dazu müssen sechs Doppelstunden Theorie gehört, sowie
eine theorethische Prüfung abgelegt werden. Außerdem werden 90 min. praktischer Fahrunterricht absolviert.

Klasse

Überlandfahrten

Autobahnfahrten

Nachtfahrten

Praktische Prüfung

B

5

4 3ja, 55 min.
B96

3.5 Zeitstunden à 60 min.

keine
BE

3

1

1ja, 55 min.
AM

-

- -ja, 55 min.
A1

5

4 3ja, 70 min.
A25 4 3ja, 70 min.
A2 Vorbesitz A1 mind. 2 Jahre

ja, Aufstiegsprüfung 60 Min.

A5 43

ja, 70 min.

AVorbesitz A2 mind.2 Jahre

Ja, Aufstiegsprüfung 60 Min.
L

keine Prüfung
B196 5Jahre Vorbesitz Klasse B 10 Fahrstunden à 45 min.

keine Prüfung

Anmeldung

Zur Anmeldung sind für die Klassen AM, A1, A2, A, B, Bf17, Bf96 und B96 ein Sehtest, ein biometrisches Passbild und die Bescheinigung über die
Teilnahme an einem Sofortmaßnahmenkurs notwendig. Bei den Klassen BE17 und BE entfällt der Sehtest.